BayKiBiG Art. 23a Bayrisches Krippengeld
Ab dem 01.09 des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, gewährt der Freistaat den Eltern ein Beitragszuschuss in Höhe von 100 € monatlich (unabhängig davon, ob das Kind die Krippe oder den Kindergarten besucht)
BayEr zGG Art. 5 Abs. 1 Höhe des Landeserziehungsgeldes, Einkommensgrenzen
Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt.
Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Telefon: +49155-600-539-28
E-mail: info@kinderkrippe-goldschatz.de
Anschrift:
Sternbergstraße 13, 93047 Regensburg
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